
Die AAH (Zuwendung für erwachsene Menschen mit Behinderungen) beträgt seit dem 1. April 2026 1.041,59 € pro Monat in voller Höhe. Dieser Betrag bleibt gleich, unabhängig davon, ob der Begünstigte allein, in einer Wohngemeinschaft oder bei seinen Eltern lebt. Im Gegensatz zur RSA wird die AAH nicht durch einen Wohnzuschuss reduziert, abhängig von der Wohnsituation.
Wohnzuschuss und AAH: eine häufige Verwirrung mit der RSA
Der Wohnzuschuss ist ein Pauschalbetrag, der von bestimmten Sozialleistungen abgezogen wird, wenn der Begünstigte kostenlos untergebracht ist oder eine Wohnhilfe erhält. Dieses Mechanismus gilt für die RSA und die Aktivitätsprämie, aber es wird kein Wohnzuschuss auf die AAH angewendet.
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Die Verwirrung entsteht dadurch, dass die CAF diese Leistungen gleichzeitig verwaltet. Ein RSA-Empfänger, der bei seinen Eltern wohnt, sieht seinen Betrag reduziert. Ein AAH-Empfänger in derselben Situation behält den vollen Betrag seiner Zuwendung.
Um die Regeln der AAH in Wohngemeinschaften richtig zu verstehen, muss man dieses Prinzip beachten: Die CAF prüft nur die persönlichen Einkünfte des Begünstigten, nicht die der Mitbewohner oder der Eltern, die Unterkunft gewähren.
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AAH bei den Eltern: welche Einkünfte berücksichtigt die CAF
Die internen Anweisungen an die Kassen besagen, dass für einen erwachsenen Menschen mit Behinderungen, der ohne eigenes Einkommen bei seinen Eltern lebt, nur die eigenen Einkünfte des Begünstigten in die Berechnung einfließen. Die Einkünfte der Eltern, selbst wenn sie die gesamten Wohn- und Nebenkosten finanzieren, werden nicht berücksichtigt.

Diese Regel wurde durch die Entkopplung der AAH, die am 1. Oktober 2023 in Kraft trat, verstärkt. Seit dieser Reform können selbst die Einkünfte des Partners von der Berechnung ausgeschlossen werden, wenn dies günstiger ist. Die Logik gilt umso mehr für die Eltern, die nicht der Partner sind.
In der Praxis erhält ein Begünstigter, der kostenlos bei seinen Eltern wohnt und keine Erwerbseinkünfte hat, die AAH in voller Höhe. Die CAF verlangt in diesem Fall keinen Nachweis über Miete oder Quittungen.
Kostenlose Unterbringung und Wohnhilfen
Der Status als kostenlos Untergebrachter hat direkte Auswirkungen auf die Wohnhilfen. Ohne Mietvertrag oder Nebenkosten auf Ihren Namen sind Sie von den APL, ALS und ALF ausgeschlossen. Dieser Ausschluss betrifft nur die Wohnhilfen, nicht die AAH selbst.
Die Unterscheidung ist klar:
- Die AAH wird basierend auf dem Grad der Behinderung und den persönlichen Einkünften gezahlt, unabhängig vom Mietstatus
- Die APL, ALS und ALF erfordern einen Mietvertrag oder eine Wohnvereinbarung im Namen des Antragstellers
- Die RSA wendet einen Wohnzuschuss an, der den Betrag im Falle einer kostenlosen Unterbringung reduziert, was bei der AAH nicht der Fall ist
AAH in Wohngemeinschaft: individueller Mietvertrag oder gemeinsamer Mietvertrag
In einer Wohngemeinschaft hängt die Situation vom Typ des unterzeichneten Mietvertrags ab. Wenn der AAH-Empfänger einen individuellen Mietvertrag hat oder in einem gemeinsamen Mietvertrag aufgeführt ist, kann er eine Wohnhilfe (APL oder ALS je nach Wohnvereinbarung) beantragen. Der Betrag dieser Hilfe wird auf der Grundlage seines Anteils an der Miete und seiner persönlichen Einkünfte berechnet.
Wenn der Begünstigte in keinem Mietvertrag aufgeführt ist (von einem Mitbewohner ohne formelle Verpflichtung untergebracht), betrachtet die CAF ihn als kostenlos Untergebrachten. Die AAH wird weiterhin normal gezahlt, aber ohne Mietvertrag auf seinen Namen wird keine Wohnhilfe gewährt.
Das Teilen einer Wohnung mit anderen Personen schafft nicht automatisch den Status eines “Paares” aus Sicht der CAF. Die Wohngemeinschaft zwischen Personen ohne eheliche Bindung löst nicht die Zusammenlegung der Einkünfte aus.
Entkopplung und Leben als Paar in einer Wohngemeinschaft
Die Entkopplung der AAH, die seit Oktober 2023 in Kraft ist, betrifft etwa 120.000 Menschen mit Behinderungen, die in einer Partnerschaft leben. Die CAF vergleicht automatisch die beiden Berechnungsarten (verheiratet und entkoppelt) und wählt die für den Begünstigten vorteilhafteste Berechnungsmethode.
Für neue Begünstigte wird die entkoppelte Berechnung direkt angewendet. Für alte Empfänger wird der Übergang zur entkoppelten Berechnung automatisch und endgültig, sobald sie günstiger ist.
Dieser Mechanismus des automatischen Vergleichs bedeutet, dass kein Begünstigter im Vergleich zum alten System Rechte verliert. Es ist jedoch nicht möglich, manuell zwischen den beiden Methoden zu wählen: Die CAF oder die MSA wendet systematisch die Methode an, die den höchsten Betrag ergibt.
Grad der Behinderung und MDPH: die Voraussetzung für alle Fragen zur Wohnsituation
Bevor man sich über die Auswirkungen des Wohnens Gedanken macht, bleibt die erste Bedingung der Grad der Behinderung, der von der MDPH anerkannt wird. Die AAH ist für Personen zugänglich, deren Grad der Behinderung mindestens 80 % beträgt oder zwischen 50 % und 79 % liegt mit einer wesentlichen und dauerhaften Einschränkung des Zugangs zum Arbeitsmarkt.
Die überprüften Elemente für die Zuteilung sind:
- Der Grad der Behinderung, bewertet von der CDAPH (Kommission für die Rechte und die Autonomie von Menschen mit Behinderungen)
- Die persönlichen Einkünfte des Begünstigten, die auf der Grundlage der steuerlichen Einkünfte geprüft werden
- Die Bedingung des stabilen Wohnsitzes in Frankreich
- Das Alter des Antragstellers (mindestens 20 Jahre oder 16 Jahre unter bestimmten Bedingungen)
Die Art der Unterkunft (eigenes Apartment, Wohngemeinschaft, elterliches Zuhause) spielt in diesen Zuteilungskriterien zu keinem Zeitpunkt eine Rolle. Die Unterkunft beeinflusst weder die Berechtigung noch den Betrag der AAH.

Der Betrag von 1.041,59 € in voller Höhe gilt für einen Begünstigten ohne jegliche Einkünfte. Sobald Erwerbseinkünfte oder andere Leistungen ins Spiel kommen, wird der Betrag durch einen progressiven Abzug reduziert. Diese Berechnungsmechanik funktioniert unabhängig vom Wohnort des Begünstigten auf die gleiche Weise.